Niedersachsen Nachrichten Prozess gegen Clanchef: Zeuge Bushido wird weiter befragt Hannover Nachrichten
nachrichteNews.com - Im Prozess gegen einen Berliner Clanchef und drei seiner Brüder soll am heutigen Morgen (9.30 Uhr) die Befragung von Rapper Bushido als Zeuge fortgesetzt werden. Der Musiker (42) ist in dem Prozess am Berliner Landgericht auch Nebenkläger. Den vier Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie werden Straftaten zum Nachteil Bushidos vorgeworfen, nachdem dieser 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Clanchef Arafat A.-Ch. aufgelöst habe. Dieser habe die Trennung laut Anklage aber nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt die Zahlung von angeblichen Schulden beziehungsweise die Beteiligung an dessen Musikgeschäften in Millionenhöhe gefordert. Bushido sei demnach bedroht, beschimpft, in einem Büro eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor.

Aktuelle Nachrichten ! Berlin. Im Prozess gegen einen Berliner Clanchef und drei seiner Brüder soll am heutigen Morgen (9.30 Uhr) die Befragung von Rapper Bushido als Zeuge fortgesetzt werden. Der Musiker (42) ist in dem Prozess am Berliner Landgericht auch Nebenkläger. Den vier Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie werden Straftaten zum Nachteil Bushidos vorgeworfen, nachdem dieser 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Clanchef Arafat A.-Ch.
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. Dieser habe die Trennung laut Anklage aber nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt die Zahlung von angeblichen Schulden beziehungsweise die Beteiligung an dessen Musikgeschäften in Millionenhöhe gefordert. Bushido sei demnach bedroht, beschimpft, in einem Büro eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor.
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